Sehr geehrter Herr Hartung,
sehr geehrte Damen und Herren im Kulturdezernat,
mit großem Bedauern muss ich Ihnen im Namen von das rockbüro. mitteilen, dass Ihrem Antrag auf Tausch des Aufenthaltsortes nicht stattgegeben werden konnte. Die genauen Gründe der Ablehnung entnehmen Sie bitte Anhang A, Abschnitt 7. Es sei darauf hingewiesen dass die Ablehnung des Antrages ein Verwaltungsakt gemäß §25 HoSchuVerwG ist. Ein begründeter Einspruch kann innerhalb einer Woche am zuständigen Verwaltungsgericht eingelegt werden.
Matthias
on 25. August 2008 at 23:11
Wollen wir vielleicht tauschen ? Ich nach Berlin, Du nach Heidelberg ? ;-)
Schönen Urlaub weiterhin,
gez. Hartung (Verwaltungsbeamter, Kulturdezernat)
Nils
on 26. August 2008 at 22:28
Sehr geehrter Herr Hartung,
sehr geehrte Damen und Herren im Kulturdezernat,
mit großem Bedauern muss ich Ihnen im Namen von das rockbüro. mitteilen, dass Ihrem Antrag auf Tausch des Aufenthaltsortes nicht stattgegeben werden konnte. Die genauen Gründe der Ablehnung entnehmen Sie bitte Anhang A, Abschnitt 7. Es sei darauf hingewiesen dass die Ablehnung des Antrages ein Verwaltungsakt gemäß §25 HoSchuVerwG ist. Ein begründeter Einspruch kann innerhalb einer Woche am zuständigen Verwaltungsgericht eingelegt werden.
Es grüßt:
das rockbüro. on the road.
Britta
on 1. September 2008 at 01:24
Wo kämen wir denn dahin? Da könnt ja jeder kommen! Das war schon immer so!
es grüßt:
der grillteller – Reisedezernat, Außenstelle Porto