Lange Sätze
Es ging hier ja schonmal um lange Wörter … Extralange Sätze gibt es auch. Aber vielleicht nur bei Juristen. Es handelt sich tatsächlich um einen einzigen Satz.
Angesichts der allenfalls geringfügigen Überschreitung des Tagesgrenzwerts von 64 dB(A) im ebenerdigen Außenwohnbereich, der jedenfalls erheblichen Mehrkosten einer zur Einhaltung des Nachtgrenzwerts von 54 dB(A) und damit zur Einsparung der Kosten für passive Schallschutzmaßnahmen führenden Schallschutzwand, der Vorbelastung des Anwesens der Klägerin durch einen den Nachtgrenzwert schon vor dem Ausbau erheblich überschreitenden Schienenverkehrslärm und der tendenziellen Minderung des prognostizierten Lärms durch Festsetzung der zugelassenen maximalen Streckengeschwindigkeit auf nur 160 km/h spricht im Gegenteil alles dafür, daß die Beklagte auch ohne Berücksichtigung des Gleispflegeabschlags und nach genauer Ermittlung der Kosten und Auswirkungen aller bei Offenhaltung des Bahnübergangs noch in Betracht kommenden Schallschutzmöglichkeiten in nicht zu beanstandender Weise zu dem Ergebnis gelangt wäre, daß der Bau von Schallschutzwällen oder -wänden zum Schutz des allein stehenden Wohnhauses im Außenbereich unangemessen aufwendig wäre, da dem Schutzzweck auch durch passive Schallschutzmaßnahmen, die den Einbau schalldämmender Lüftungseinrichtungen einschließen, und Entschädigung für eine Beeinträchtigung des Außenwohnbereichs Rechnung getragen werden kann.
(Stephan hat ihn gefunden)