Beweise für Tendenzen
Michael Rupp, saarländischer Landesvorsitzender des Bundes deutscher Kriminalbeamter (BDK), wird von Saarland Online mit den Worten zitiert
Wir können, wenn wir personenbezogene Informationen aller Intensivtäter im Kindesalter nutzen dürfen, den Jugendämtern, Familiengerichten aber auch den Eltern der Täter unwiderlegbare Beweise für vorhandene kriminelle Tendenzen liefern.
Dabei geht es um die Frage, ob Kinder unter 12 Jahren in einer Verbrecherkarteidatei gespeichert werden sollen.
Eine Tendenz beweisen? Scheint mir schwierig. Aber natürlich meint der Mann nicht Tendenzen im eigentlichen Sinne. Denn was Kriminalbeamte allerhöchstens beweisen können, ist ja die Schuld an be- und damit vergangenen Taten. Und die suggerieren höchstens ähnliches zukünftiges Verhalten.
Andererseits werden 99% aller Menschen im Saarland davon auch nie betroffen sein.