3. Juli 2007 at 05:30
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Als 1968 die Große Koalition eine Lücke im Grundgesetz erkannte, hatte sie immerhin einen Staatsnotstand im Blick – und legte fest, dass der Bund Streitkräfte zunächst “zur Verteidigung” aufstellt.
Das ist natürlich Quatsch. Artikel 87a des Grundgesetzes ist im Rahmen der Wiederbewaffnung 1955/56 ergänzt worden. Darin geht es tatsächlich um Streitkräfte “zur Verteidigung” – “zunächst” sagt der GG-Artikel freilich nicht.
1968 gab es auch eine Grundgesetzänderung, und – im Gegensatz zur Wiederbewaffnung – sogar unter einer großen Koalition: Die Notstandsgesetze. Die Regeln das so einiges im Falle eines Verteidigungsfalles, legen aber nicht fest, dass der Bund Streitkräfte aufstellt (das wäre ja im Verteidigungsfall auch etwas spät …).
Aber vielleicht gibt es bei der F.A.Z., die obigen Satz heute abgedruckt und online gestellt hat, ja Punkte für das Benutzen der Zahlen 1, 9, 6 und 8.
Zum Glück gibt es etablierte Qualitätsmedien in Deutschland.
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